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Die Frauen
4.21. Und wie könnt ihr es nehmen, wo ihr eins miteinander geworden seid und sie (die Frauen) ein festes Versprechen von euch abgenommen haben?
4.22. Und heiratet nicht solche Frauen, die eure Väter geheiratet hatten, außer das sei bereits geschehen. Es war schändlich, zornerregend - ein übler Brauch!
4.23. Verboten sind euch eure Mütter und eure Töchter und eure Schwestern, eures Vaters Schwestern und eurer Mutter Schwestern, die Bruderstöchter und die Schwestertöchter, eure Nährmütter, die euch gesäugt, und eure Milchschwestern, und die Mütter eurer Frauen und eure Stieftöchter - die in eurem Schutze sind - von euren Frauen, denen ihr schon beigewohnt, doch wenn ihr ihnen noch nicht beigewohnt habt, dann soll's euch keine Sünde sein. Ferner dir Frauen eurer Söhne, die von euren Lenden sind, auch daß ihr zwei Schwestern gleichzeitig habt, außer das sei bereits geschehen, wahrlich, Allah ist allverzeihend, barmherzig.
4.24. Und (verboten sind euch) verheiratete Frauen, ausgenommen solche, die eure Rechte besitzt. Eine Verordnung Allahs für euch. Und erlaubt sind euch alle anderen, daß ihr sie sucht mit den Mitteln eures Vermögens, nur in richtiger Ehe und nicht in Unzucht. Und für die Freuden, die ihr von ihnen empfanget, gebt ihnen ihre Morgengabe, wie festgesetzt, und es soll keine Sünde für euch liegen in irgend etwas, worüber ihr euch gegenseitig einigt nach der Festsetzung (der Morgengabe). Wahrlich, Allah ist allwissend, allweise.
4.25. Und wer von euch es sich nicht leisten kann, freie, gläubige Frauen zu heiraten: dann was eure Rechte besitzt, nämlich eure gläubigen Kriegsgefangenen. Und Allah kennt euren Glauben am besten. Die einen von euch sind von den andern, so heiratet sie mit Erlaubnis ihrer Herren und gebt ihnen ihre Morgengabe nach Billigkeit, wenn sie keusch sind, nicht Unzucht treiben noch insgeheim Liebhaber nehmen. Und wenn sie, nachdem sie verheiratet sind, der Geilheit schuldig werden, dann sollen sie die Hälfte der Strafe erleiden, die für freie Frauen vorgeschrieben ist. Das gilt für den unter euch, der sich vor der Sünde fürchtet. Daß ihr euch aber zurückhaltet, ist besser für euch, und Allah ist allverzeihend, barmherzig.
4.26. Allah will euch die Wege derer klar machen, die vor euch waren, und euch dahin leiten und Sich in Gnade zu euch kehren. Und Allah ist allwissend, allweise.
4.27. Und Allah wünscht Sich in Gnade zu euch zu kehren, die aber den niedern Gelüsten folgen, wünschen, daß ihr euch erniedrigt.
4.28. Allah will eure Bürde erleichtern, denn der Mensch ward schwach erschaffen.
4.29. O die ihr glaubt, zehrt euren Besitzt nicht untereinander auf durch Falsches, es sei denn, daß ihr im Handel (verdient) mit gegenseitigem Einverständnis. Und tötet euch nicht selber. Siehe, Allah ist barmherzig gegen euch.
4.30. Und wer das in Frevelhaftigkeit und Ungerechtigkeit tut, den werden Wir ins Feuer stoßen, und das ist Allah ein leichtes.
4.31. Wenn ihr euch von den schwereren unter den euch verbotenen Dingen fernhaltet, dann werden Wir eure geringeren Übel von euch hinwegnehmen und euch an einen ehrenvollen Platz führen.
4.32. Und begehrt nicht das, womit Allah die einen von euch vor den andern ausgezeichnet hat. Die Männer sollen ihren Anteil erhalten nach ihrem Verdienst, und die Frauen sollen ihren Anteil erhalten nach ihrem Verdienst. Und bittet Allah um Seine Huld. Wahrlich, Allah hat vollkommene Kenntnis von allen Dingen.
4.33. Und einem jeden haben Wir Erben bestimmt für das, was Eltern und Verwandte hinterlassen und jene, mit denen eure Eide einen Bund bekräftigt haben. So gebt ihnen denn ihr Teil. Siehe, Allah hat aller Dinge acht.
4.34. Die Männer sind die Verantwortlichen über die Frauen, weil Allah die einen vor den andern ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Vermögen hingeben. Darum sind tugendhafte Frauen die Gehorsamen und die (ihrer Gatten) Geheimnisse mit Allahs Hilfe wahren. Und jene, von denen ihr Widerspenstigkeit befürchtet, ermahnt sie, laßt sie allein in den Betten und straft sie. Wenn sie euch dann gehorchen, so sucht keine Ausrede gegen sie, Allah ist hoch erhaben, goß.
4.35. Und befürchtet ihr ein Zerwürfnis zwischen ihnen, dann bestimmt einen Schiedsrichter aus seiner Sippe und einen Schiedsrichter aus ihrer Sippe. Wenn diese dann Aussöhnung herbeiführen wollen, so wird Allah zwischen ihnen (den Eheleuten) vergleichen. Siehe, Allah ist allwissend, allkundig.
4.36. Verehrt Allah und setzet Ihm nichts zur Seite, und (erweiset) Güte den Eltern, den Verwandten, den Waisen und den Bedürftigen, dem Nachbarn, der ein Anverwandter, und dem Nachbarn, der ein Fremder ist, dem Gefährten an eurer Seite und dem Wanderer und denen die eure Rechte besitzt. Wahrlich, Allah liebt nicht die Stolzen, die Prahler,
4.37. Die da geizig sind und die Menschen zum Geiz verieiten, und verhehlen, was Allah ihnen von Seiner Huld gewährt hat. Und Wir haben den Ungläubigen schmähliche Strafe bereitet,
4.38. Und jenen, die ihr Gut spenden den Leuten zur Schau, und nicht an Allah und an den Jüngsten Tag glauben. Und wer Satan zum Gefährten hat - welch ein übler Gefährte ist er!
4.39. Und was würde ihnen (Böses) widerfahren sein, hätten sie an Allah und an den Jüngsten Tag geglaubt und von dem gespendet, was Allah ihnen gegeben? Und Allah kennt sie wohl.
4.40. Wahrlich, Allah, Er tut nicht Unrecht auch nur für eines Stäubchens Gewicht. Und ist da irgendeine gute Tat, so verdoppelt Er sie viele Male und gibt von Sich aus großen Lohn.
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